Werbebotschaften im Briefkasten werden oft als lästig empfunden und wandern ungelesen in den Papiermüll. Schützten Sie sich vor ungewollten Sendungen…
Werbepost und Gratis Zeitungen stoppen
Lesezeit: 8 min
Inhalt
- Einleitung
- Adressenhandel: Wieso bekomme ich diese Post?
- Aufkleber „Keine Werbung“
- Robinsonlisten und Werbestopper
- Unverlangte Sendung zurückschicken – geht das?
- Zusammenfassung der Tipps
Einleitung: Neupapier besteht aus Bäumen
Wir als Liebhaber von Deckenventilatoren und handlichen Sommerventilatoren möchten frei fliegende Papiere in der Wohnung vermeiden. Angesammelte Stapel unerwünschter Handzettel und Lüftung auf hoher Laufstufe vertagen sich nicht. Das ist einer der Gründe, warum wir uns für diesmal für das Blogthema „Werbesendungen stoppen“ entschieden haben.
Der zweite Grund, den viele Selbstständige und Unternehmer kennen, ist die Masse der Wurfsendungen. An die öffentlich eingetragene Adresse bekommen wir nahezu täglich unverlangte Angebote und Kataloge. Die werbenden Firmen richten sich in ihrem Eifer auch an Privathaushalte und bedienen sich zum Teil gekaufter oder gemieteter Adresslisten. Über 30 kg Werbeflyer landen jährlich in deutschen Briefkästen – eine Papierflut, die nicht sein müsste. Bei der Entsorgung in die ohnehin volle Papiertonne überkommt einen dann das ungutes Gefühl, Ressourcen ungenutzt zu verschwenden. Laut WWF werden 50% der gefällten Bäume zur Papierproduktion eingesetzt. Deutschland ist einer der weltgroßen Papierproduzenten, auch schützenswertes Tropenholz wird verarbeitet. Der inländische Papierverbrauch liegt fünfmal über dem des Durchschnitts-Erdlings. Toilettenpapier, Taschentücher, Büro- und Druckerpapier und Verpackungen z.B. vom Bäcker werde nach einmaligem kurzen Gebrauch weggeworfen. Das Umweltbundesamt (Meldung 10.2015) benennt den jährlichen Bedarf in Deutschland von 250 kg Papier pro Person. Dies ist höher, als von zwei südlichen Kontinenten zusammen. Dazu kommt der Verbrauch von ca. 7 Liter Wasser für die Herstellung von 1 kg Papier, einhergehende Abwasserbelastung durch Chemikalien, CO2 Emissionen und der Energiebedarf.
In diesen Blog zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, unerwünschte Werbesendungen in Zukunft zu verhindern. Schonen Sie die Natur und sagen Sie „Nein Danke“ zur Werbeflut.
Ihre persönlichen Vorteile:
- Ihre Adresse steht Firmen nicht mehr zur Nutzung bereit
- weniger Kaufanreize, Sie sparen Geld
- der frustrierende Gang zur Papiertonne wird seltener
Ihr creoven Team
Adressenhandel: Wieso bekomme ich diese Post?
Postboten sind dazu verpflichtet, adressierte Sendungen ordnungsgemäß zuzustellen. Sie fragen sich, wie der Absender an Ihre Adresse gekommen ist? Jegliche an Sie persönlich adressierte Werbesendung darf nicht ohne Ihre vorherige Einwilligung erstellt werden. Eine Ausnahme bilden allgemein zugängliche Adressdaten aus dem Telefonbuch oder öffentlichen Verzeichnissen laut § 28 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BDSG.
Ihre Einverständniserklärung kann im Rahmen von Preisausschreiben, Gratis-Probesendungen, Abos, Rabattkarten, Gutscheinaktionen etc. abgegeben worden sein. Evtl. haben Sie die AGB überflogen oder die Weitergabe Ihrer Daten billigend in Kauf genommen, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen.
Gehen Sie geizig bei der Angabe personenbezogener Daten vor. Viele Angebote dienen hauptsächlich dazu, Ihnen unbemerkt eine Einwilligung zur Speicherung und Vermarktung Ihrer Daten zu entlocken. Sie können diese unbedacht vergebene Freigabe jederzeit wiederrufen.
Beim Anschreiben an Privatpersonen muss das werbende Unternehmen jederzeit nachweisen können, woher die Adresse kommt. Sie können dies schriftlich anfordern und die Sperrung Ihrer Daten für Werbezwecke veranlassen.
Beispiel für Auskunftsersuch und Widerruf der Genehmigung zur Datenspeicherung für werbliche Zwecke
„Erteilen Sie mir gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) folgende Auskünfte:
Welche personenbezogenen Daten haben Sie über mich gespeichert? Woher stammen diese?
An welche Empfänger geben Sie die gespeicherten Daten weiter?
Zu welchem Zweck erfolgt die Speicherung meiner Daten?
Gemäß § 28 Absatz 4 BDSG wiederspreche ich der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Werbepost und Markt- oder Meinungsforschung. Sie sind verpflichtet, meine personenbezogenen Daten schnellstmöglich für diese Zwecke zu sperren.“
Ergänzen Sie die notwendigen Absenderangaben und schicken Sie diesen Brief direkt an die Werbequelle. Bei Nichterfüllung Ihrer Forderungen können Sie sich an Ihren zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wenden und zivilrechtlich aktiv werden.
→ Die Auskunft muss Ihnen unentgeltlich ermöglicht werden
→ Rechtsgrundlage bildet das Bundesdatenschutzgesetzt
→ Weitere Informationen in der PDF-Broschüre des Bundesbeauftragten für Datenschutz

Aufkleber „Bitte keine Werbung“
Unadressierte und teiladressierte Reklame- und Wurfsendungen (z.B. Parteien) dürfen nicht mehr zugestellt werden, sobald der Hinweis „Keine Anzeigen einwerfen" o.ä. gut sichtbar und lesbar an Ihrem Briefkasten angebracht ist. Dies kann beispielsweise in Form eines Aufklebers oder als direkte Beschriftung erfolgen.
Jeder Verteiler muss sich an das Verbot halten, ob Deutsche Post oder anderer Dienstleister (Urteil Bundesgerichtshof). Nichtbeachtung stellt es einen Verstoß gegen das Gesetzt gegen unlauteren Wettbewerb dar. Im Falle einer Klage müssen Sie oftmals in Vorleistung gehen, das aufwendige Verfahren kommt eher für Personen mit passender Rechtsschutzversicherung in Frage. Einige Zusteller scheinen diesen Missstand auszunutzen und der Aufkleber regelmäßig zu „übersehen“. Eine schriftliche oder telefonische Beschwerde bei dem mit Verweis auf das Urteil des BGH Az. VI ZR 182/88 wirkt manchmal Wunder.
Arten von Wurfsendung:
Adressierte Werbepost
Persönliche Anschrift
→ Briefträger ist zur Zustellung verpflichtet, trotz „keine Werbung“ Aufkleber
Die Annahme kann persönlich beim Zusteller verweigert werden
Teiladressierte Werbesendung
„An die Bewohner des Hauses…“
→ Aufkleber "Keine Reklame" genügt, laut OLG München vom 5.12.2013 (29 U 2881/13)
sonst bewertet als Verstoß gegen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Unterlassungsanspruch: zivilrechtliche Schritte möglich
Nicht adressierte Wurfsendungen
ohne Anschrift
→ Aufkleber "Keine Werbung" genügt, laut BGH Az. VI ZR 182/88.
Nicht adressierte Sendung darf (mit Aufkleber) nicht zugestellt werden, sonst unerlaubte Werbung.
Unterlassungsforderung und zivilrechtliche Schritte möglich
Laut Bundesgerichthof reicht der einfache Aufkleber nicht aus, wenn Sie regionale Gratis-Anzeigeblätter und kostenlose Wochenblätter abwehren möchten.
Formulieren Sie Ihren Aufkleber präzise. Statt „Reklame Stopp“ vermerken Sie lieber „KEINE Werbung – keine Handzettel, keine Wurfsendungen, keine kostenlosen Zeitungen und Wochenblätter“. Wird Ihr deutlicher Hinweis missachtet, melden Sie dies bei der verantwortlichen Redaktion.
- Werbebeilagen in abonnierten Zeitungen können nicht separat abgewiesen werden.
Die günstigen Aufkleber erstehen Sie in Drogerien, Schreibwarenläden, Baumärkten sowie über den Internetversand. Lustige Varianten können Sie mit (wasserfesten) Filzstiften auf selbstklebendes Papier zeichnen. Grafischen Spielerein (bissiger Hund) haben keine Bedeutung für die rechtliche Wirksamkeit.

Dieser Spanier erbittet sich in seinem künstlerisch gestalteten Briefkasten nur Liebesbriefe.
Robinsonlisten und Werbestopper
Robinsonlisten sind eine Möglichkeit, persönlich adressierte Werbemittel zu unterbinden. Seriöse Direktmarketing-Partner der Werbebranchenverbände prüfen diese Listen regelmäßig und beherzigen sie, um ihr gutes Image zu behalten. Auch von der Deutschen Post wird der Eintrag in Robinsonlisten empfohlen.
Es gibt in Deutschland zwei wirksame Listen, die des Interessenverbands Deutsches Internet (Verbraucherschutz) und die des Deutschen Dialogmarketing Verbands (Werbeverband). Ein Eintrag in eine oder beide Robinsonlisten schützt Sie vor Neukundenwerbung.
→ Bestandskundenwerbung unterbinden Sie, indem Sie Ihre Einwilligung zur Datenspeicherung für Werbezwecke direkt beim Werbenden wiederrufen).
Robinsonliste des I.D.I. Interessenverband Deutsches Internet e.V.
Info- und Schutzgemeinschaft für Internet und KommunikationKostenloser Eintrag
Sie erstellen Ihr Robinson Schutzkonto durch Angabe von E-Mail-Adresse, Namen und Anschrift. An die angegebene E-Mail-Adresse wird umgehend eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Passwort gesendet. Sie können diesen Zugangscode nach dem ersten erfolgreichen Login auf Wunsch ändern.
Schließen Sie die Erstellung Ihres Kontos durch Klick auf den Anmeldelink und die Eingabe Ihrer Zugangsdaten ab. Ihnen werden fünf Schutzbereiche angezeigt: Post, Telefon, E-Mail, Mobil und Fax. Jeweils zehn Einträge können Sie hier tätigen. Die Angaben können jederzeit von Ihnen bearbeitet oder gelöscht werden, z.B. im Falle eines Umzuges oder Namensänderung.
Nach Klick auf den ersten Reiter „Post“, können Sie Ihre Adresse, Büroadresse und die Anschrift Ihrer Kinder, Eltern oder Lebenspartner/in zufügen. Auch abweichende Schreibweisen mit Rechtschreibfehlern sollten Sie hier eintragen, falls Sie Werbepost an eine solche Adresse bekommen haben.
Robinsonliste des DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e. V.
In dieser Robinsonliste können Sie sich, wie bei der vorherigen, online oder per Post eintragen. Die Onlinevariante ist innerhalb weniger Klicks erledigt.
Wählen Sie, ob Sie keine Neukundenwerbung oder lediglich Angebote aus bestimmten Branchen, z.B. Bank, Versicherung, Automobil etc. erhalten möchten. Welche Bereiche Sie auswählen, steht Ihnen frei. Adressierte Wahlwerbung der Parteien wird weiterhin zugestellt.
Sinnvoll ist es, Namen und Anschrift in verschiedenen Schreibweisen eintragen z.B.: H. Müller, Herta Müller, Frau Müller, Familie Müller. Ihre Daten werden verschlüsselt übermittelt und sind für Dritte nicht einsichtig. Eine Bestätigung zum Eintrag erhalten sie per E-Mail. Nach Klick auf den Link sind Sie für fünf Jahre eingetragen. Der Eintrag ist kostenlos und kann nach Ablauf der Schutzzeit wiederholt werden.
→ Ein Abgleich mit beiden Robinsonlisten setzt die Zusammenarbeit der Betriebe voraus und ist gesetzlich nicht verpflichtend. Erhalten Sie weiterhin adressierte Werbesendungen von einem Unternehmen des Branchenverbandes, können Sie sich dort gezielt beschweren.
Unadressierte Werbung blocken: Eintrag bei Werbestopper.de
Der “Keine Werbepost“ Aufkleber kommt für Sie nicht in Frage, Sie möchten generell Neukundenwerbung bekommen, bloß von bestimmten Firmen nicht? Dann besteht die Möglichkeit zum kostenfreien Eintrag auf werbestopper.de.
Das private Dienstleister GDVI sortiert seit Herbst 2016 Werbetreibende aus Ihrer Region nach Ihren Wunschfirmen. Unerwünschte Anbieter werden schriftlich informiert. Gesetzlich verpflichtend ist dieses „freundliche Ersuch“ ohne Verbrauchervollmacht nicht, wie Rechtsanwälte darlegen. Ein richterlicher Entscheid zur Rechtswirksamkeit von Werbestopper.de liegt derzeit noch nicht vor. Stiftung Warentest hat den jungen Online-Dienstleister unter die Lupe genommen.
Unverlangte Sendung verweigern oder zurückschicken – geht das?
Im Internet gibt es Stimmen die behaupten, adressierte Werbepost könne man auf Unternehmenskosten zurücksenden. Auf Nachfrage beim DHL Pressesprecher, Direkt Marketing Center und Geschäftskundenservice der Deutschen Post ist dies nicht korrekt! Der Briefträger ist verpflichtet, adressierte Briefe und Dialogpost zuzustellen. Die Sendung gilt als zugestellt, sobald sie im Briefkasten eingeworfen ist. Die nachträgliche Annahme kann in Ausnahmefällen verweigert werden, z.B. wenn der Empfänger ein Nachentgelt zahlen müsste.
Die Verbraucherzentrale (Stand 06.10.2016) gibt zum Schutz gegen adressierte Werbesendungen folgende Möglichkeiten an:
- Eintrag in Robinsonliste
- Absender kontaktieren und Nutzungserlaubnis der Privatadresse nach 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz zurückziehen
Landen Briefe mit dem Vermerk "Annahme verweigert - zurück an Absender" im gelben Briefkasten, prüft der Briefträger welche Vorausverfügung ein Großkunde in seinem Vertrag vereinbart hat. Entweder entledigt sich der Mitarbeiter zurückgegebener Werbesendungen in den nächsten Mülleimer oder stellt sie Ihnen erneut zu. Den Werbenden erreichen Sie nicht und Ihre Adresse wird weiterhin kontaktiert.

Zusammenfassung der Tipps
Falls das nicht hilft:
Informieren Sie Verbraucher- und Berufsverbände
Fotos an Presse bzw. Datenschutzbeauftragten oder Social-Media-Kanäle
zivilrechtliche Schritte (Achtung: z.T. Vorleistung)
Allgemein:
Adressdaten nur angeben, wenn es unumgänglich ist
Die Notlösung: der Mülleimer steht gleich neben dem Briefkasten
Wir hoffen, mit unseren Tipps können Sie Ihre Altpapiertonne entlasten. Die Alternative zur Blauen Tonne sind Bastelarbeiten aus Papier, das zu nützlichen Alltagsgegenständen umgewandelt werden kann. Das Beispiel zeigt eine farbenfrohe Obstschale aus alten Anzeigenblättern.
Quellen
http://www.wwf.de/themen-projekte/waelder/papierverbrauch/zahlen-und-fakten/
https://www.verbraucherzentrale.de/Briefkastenwerbung#persoenlichadressiertewerbesendungenperpost